Keine Kopierkosten für Mehrfertigungen?

Kopierkosten für eingereichten Mehrfertigungen sind nicht erstattungsfähig, sofern nicht zu deren Übersendung aufgefordert wurde und hierzu auch keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Die Höhe der Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bestimmt sich gemäß § 2 Abs. 2 Satz …

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Die Pfändung beim Versorgungswerk

Ansprüche gegen das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich wie Arbeitseinkommen in den Grenzen von §§ 850c ff. ZPO pfändbar . Die mit einer Pfändung verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne weiteres auf alle Nebenrechte, die im Fall …

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