LG Bremen

Der Vollmachtsnachweis im Zivilprozess

Gemäß § 80 Satz 1 ZPO ist die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden. …

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Die schriftsätzliche Kündigung im Anwaltsprozess

Die Prozessbevollmächtigten der Parteien sind zur (schriftsätzlichen) Erklärung bzw. Entgegennahme einer Kündigung bevollmächtigt.

Eine Prozessvollmacht ermächtigt gemäß § 81 ZPO zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen. Dies sind nach ständiger Rechtsprechung auch materiell-rechtliche Willenserklärungen, die sich auf den Gegenstand des …

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Sprachprobleme bei der Verfahrensvollmacht

Eine in deutscher Sprache abgefasste Vollmacht des Betroffenen für seine Verfahrensbevollmächtigten ist vorbehaltlich einer erfolgreichen Anfechtung durch den Betroffenen auch dann wirksam, wenn sie nicht in die Muttersprache des Betroffenen übersetzt worden ist.

Es muss nicht entschieden werden, ob die …

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