Der von einem Rechtsanwalt über das besondere Anwaltspostfach (beA) gemäß § 52d, § 52a Abs. 1, 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO in elektronischer Form übermittelte Schriftsatz -vorliegend die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde- geht dann bei Gericht ein, …
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