Auskunftspflicht der Notarbewerber

Im Interesse einer möglichst umfassenden vollständigen Tatsachengrundlage für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars muss die Auskunftspflicht peinlich genau erfüllt werden. Die Relevanz der auskunftspflichtigen Tatsachen für die Beurteilung der persönlichen Eignung bestimmt ausschließlich die …

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Notaranwärter und das Prüfungsjahrgangsprinzip

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs spricht viel dafür, dass die u.a. in Bayern praktizierte Regelung, wonach der Einstellungsbedarf an Notarassessoren grundsätzlich aus der jeweiligen zweiten juristischen Staatsprüfung gedeckt wird und Bewerber aus einer früheren zweiten juristischen Staatsprüfung nur ausnahmsweise unter besonderen …

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Altersgrenze für Notare

Die Bestimmung des § 48a BNotO, die die Altersgrenze für die Ausübung des Notarberufs auf das Ende des Monats festlegt, in dem der Notar das 70. Lebensjahr vollendet, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs weder verfassungs- noch europarechtswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat …

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