Die falsch bezeichnete Berufungsbegründung

Die Unterzeichnung eines Schriftsatzes als prozessrechtlich allein dem Prozessbevollmächtigten vorbehaltene Handlung bietet Anlass zur Kontrolle eines vom Kanzleipersonal hergestellten Dokuments und löst für den Rechtsanwalt eine entsprechende Verpflichtung aus: Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben.

Mit dieser Begründung …

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Berufungsbegründung – und der PKH-Antrag

Legt eine bedürftige Partei unbeschränkt Berufung ein, genügt ein vom Rechtsanwalt der Partei noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist vorgelegtes (ausführlich) begründetes Prozesskostenhilfegesuch nicht, um die Vermutung zu erschüttern, eine Partei sei bis zur Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch so lange als …

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Anhörungsrüge – und die Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge nicht gewährt werden, wenn die Kläger durch eine Sozietät vertreten sind und sich das Vorbringen zu krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur auf einen Berufsträger bezieht.

In dem hier …

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Kontrollpflichten bei der Berufungsbegründung per beA

Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert auch die Prüfung anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO …

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