Fristwahrung per Telefax – und der Fehler der Kanzleisoftware bei der Faxnummer

Ein Rechtsanwalt ist hinsichtlich der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen gehalten, durch geeignete organisatorische Vorkehrungen, insbesondere durch entsprechende allgemeine Anweisungen an das Büropersonal, sicherzustellen, dass Fehlerquellen im größtmöglichen Umfang ausgeschlossen sind und gewährleistet ist, dass – anhand einer nochmaligen Überprüfung der Faxnummer des angeschriebenen Gerichts entweder vor der Versendung oder mit

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Fristfax – und die technische Störung

Mit den Sorgfaltsanforderungen bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Darmstadt: Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung in Anspruch. Das Landgericht Darmstadt hat die Klage

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Beschwerde-Fax mit nicht erkennbarer Unterschrift

Bei Übermittlung einer Beschwerdeschrift durch einen Telefaxdienst ist die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie notwendig. Sie muss daher auf dem Original der per Telefax versandten Beschwerdeschrift so ausgeführt sein, dass sie auf der Kopie wiedergegeben werden kann . Ohne Erfolg machte daher der Betroffene im hier entschiedenen Verfahren geltend,

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Berufung per Telefax – an einen Anschluss der Gerichtsverwaltung

Eine Berufung kann rechtzeitig eingelegt sein, wenn die Berufungsschrift vor Fristablauf an einem Telefaxgerät der Referendarabteilung des Berufungsgerichts eingeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den rechtzeitigen Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes darauf an, wann das zuständige Gericht die tatsächliche Verfügungsgewalt über das eingegangene Schriftstück erhalten hat . Für

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23:50 – und die übliche Telefaxversendungszeit

Beachtet eine Beschwerdeführerin (oder ihr Prozessbevollmächtigter) bei der Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes kurz vor Mitternacht nicht die übliche Versendungszeit für ein Telefax, liegt hierin ein die Wiedereinsetzung ausschließendes schuldhaftes Fristversäumnis. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist die Frist zur Begründung der Beschwerde am 13.11.2014 abgelaufen. Diese Frist hat

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Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät?

Der Bundesfinanzhof hat aktuell die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 56 FGO in die wegen einer Störung des Telefaxgerätes versäumte Beschwerdebegründungsfrist abgelehnt, weil die Beschwerdebegründungsfrist „bis zur letzten Minute“ ausgeschöpft werden sollte und eine Absicherung gegen entsprechende Ausfallrisiken fehlte. Eine solche Wiedereinsetzung ist auf Antrag zu gewähren,

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Die falsche Telefax-Nummer und die Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist

Was tun, wenn auf der Berufungsschrift versehentlich nicht die Faxnummer des Berufungsgerichts eingetragen wurde, sondern diejenige des Ausgangsgerichts, gegen dessen Urteil gerade Berufung eingelegt werden soll? Der Bundesgerichtshof hat jetzt jedenfalls in einem Fall, in dem wegen eines solchen Fehlers der Kanzleiangestellten die Berufungsfrist versäumt wurde, Wiedereinsetzung in den vorigen

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