Bei einem Vergleich über die Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe einer Mietsache führt es nicht zu einer Streitwerterhöhung, wenn zusätzlich eine Vereinbarung über die Beendigung eines Mietverhältnisses zu einem konkreten Beendigungszeitpunkt getroffen wird.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 41 Abs. …
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