Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn die innerhalb der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 1 ZPO) eingegangenen Unterlagen keine Prüfung ermöglichen, ob die Klägerin nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Dies
LesenSchlagwort: Rechtsmittelfrist
Revisionsauftrag bereits vor der Hauptverhandlung – und das nachfolgende Teilgeständnis
Auch wenn ein Angeklagter seinen Verteidiger grundsätzlich hinsichtlich der zugesagten Einlegung von Rechtsmitteln und deren Begründung nicht zu überwachen braucht , kann wegen einer zwischenzeitlichen Veränderung der Situation (hier: ein abgelegtes Teilgeständnis) die Obliegenheit des Angeklagten zu einer Klarstellung gegenüber seinem Verteidiger bestehen, gegen das verkündete Urteil Rechtsmittel einzulegen. Wiedereinsetzung
LesenDie fehlende Unterschrift auf der Beschwerdeschrift – und das schweigende Gericht
Es ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein Gericht nicht darauf hinweist, dass eine bei ihm sechs Arbeitstage vor Fristablauf eingereichte Rechtsmittelschrift nicht unterschrieben ist. Zwar kann ausnahmsweise von dem Unterschriftserfordernis abgesehen werden, wenn aus anderen Gründen ohne Beweisaufnahme feststeht, dass es sich bei dem an das
LesenDas falsche Rechtsmittel – und die Wiedereinsetzung
Es gehört zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach bestimmten Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen
LesenBeiordnung eines Notanwalts
Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat. Hat sie zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung nur dann in Betracht,
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