Die für die Bewertung der fachlichen Eignung der konkurrierenden Bewerber gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 BNotO maßgebliche und sich zu 60 % nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung und zu 40 % nach dem Ergebnis der die juristische …
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Die für die Bewertung der fachlichen Eignung der konkurrierenden Bewerber gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 BNotO maßgebliche und sich zu 60 % nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung und zu 40 % nach dem Ergebnis der die juristische …
LesenDer Begriff „jährlich“ im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BNotO ist dahingehend auszulegen, dass der Bewerber in jedem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung folgenden Jahr die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen ergriffen haben muss. Die Fortbildung muss …
LesenDie Regelung in § 6 Abs. 2 Satz 7 BNotO ist dahin auszulegen, dass auch ohne Verzicht auf die Zulassung zur Anwaltschaft Unterbrechungen der anwaltlichen Tätigkeit für die Dauer von bis zu zwölf Monaten wegen Schwangerschaft oder Betreuung eines Kindes …
LesenZwar ist das Vorliegen der Bestellungsvoraussetzungen vom Bewerber nachzuweisen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 BNotO). Die Beantwortung der Frage nach Art, Umfang und Beurteilung der erforderlichen Nachweise hängt aber maßgebend von den Umständen des Einzelfalls ab. Unerheblich ist bei …
LesenEin Rechtsanwalt kann mit seinem Verpflichtungsantrag, eine ausgeschriebene Stelle mit ihm zu besetzen, schon deshalb nicht durchdringen kann, weil die Bundesnotarordnung dem Bewerber für das Amt des Notars keinen Anspruch auf Bestellung gibt, sondern lediglich die Voraussetzungen regelt, unter denen …
LesenDie Prüfung, ob die Interessen an einer geordneten Rechtspflege die Berufung auf die Mindestverweildauer rechtfertigen, ist stets am Einzelfall zu orientieren .
Entscheidend sind deshalb die Verhältnisse vor Ort betreffend die konkrete Notarstelle.
Dementsprechend ist insoweit der allgemein gehaltene Vortrag, …
LesenIm Bereich des Anwaltsnotariats (§ 3 Abs. 2 BNotO) darf die Landesjustizverwaltung bei ihrer Entscheidung um die Besetzung einer Notarstelle im Falle der Konkurrenz eines bereits amtierenden (Anwalts-)Notars mit Rechtsanwälten, die noch nicht Notare sind, im Hinblick auf die zum …
LesenMit dem Abbruch der Ausschreibung einer Notarstelle hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof in einem Fall zu befassen, in dem sich kein geeigneter Bewerber beworben hat:
Im konkreten Fall hielt der Bundesgerichtshof den Bewerbungsverfahrensanspruch des klägerischen Notarbewerbers als erloschen, weil der …
LesenIm Hinblick auf die nach § 4 Satz 2 BNotO gebotene Wahrung einer geordneten Altersstruktur des Notarberufs darf die Justizverwaltung im Auswahlverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO bei annähernd gleich geeigneten Bewerbern um das Amt des Notars …
LesenDie fachliche Qualifikation eines Rechtsanwalts für das angestrebte Amt des Notars wird bundesweit anhand von Punktesystemen ermittelt. Es ist gefestigte Rechtsprechung des Senats, dass die aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geänderten Verwaltungsvorschriften der Länder den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausreichend Rechnung …
LesenDie Entscheidung der Justizverwalung, eine freigewordene Notarstelle nicht durch Verlegung des Amtssitzes eines bereits bestellten Notars, sondern durch Neubestellung eines Notars zu besetzen, ist gerichtlich nur beschränkt überprüfbar. In diesem – der eigentlichen Auswahlentscheidung unter mehreren Bewerbern „vorgelagerten“ – Bereich …
LesenDie persönliche Eignung für das Amt des Notars stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Interpretation durch die Landesjustizverwaltung gerichtlich voll überprüfbar ist. Dieser verbleibt bei der Prognose, ob der Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände …
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