Die Rechtsmittelbelehrung in einem finanzgerichtlichen Urteil muss keinen Hinweis auf die für bestimmte Prozessvertreter bestehende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung (§ 52d FGO) enthalten. Eine Rechtsmittelbelehrung ist auch ungeachtet der gemäß § 52d FGO für bestimmte …
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