Seit der mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft getretenen Insolvenzrechtsreform wird mit der Ankündigung einer Restschuldbefreiung durch Beschluss gemäß § 287a InsO n.F. die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) nicht mehr widerlegt.
Gemäß § …
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