Über den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 33 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) entscheidet das Gericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter (§ 33 Abs. 8 RVG). Der Antrag auf (vorläufige) Festsetzung des Gegenstandswerts gemäß § 33 Abs. …
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