Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt muss den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Dazu muss er gegebenenfalls veranlassen, ihm die Handakten vorzulegen.

Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der …

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Die falsche Telefax-Nummer in der Berufungsschrift

Ein Rechtsanwalt hat – dem Gebot des sichersten Weges folgend – durch geeignete organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht.

Zwar darf er sich zur fristwahrenden Übermittlung solcher fristgebundenen …

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Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze

Mit der Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist …

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Die von der Auszubildenden notierte Berufungsfrist

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtsanwalt mit der Notierung und Überwachung von Fristen grundsätzlich sein voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen. Er hat jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden; …

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Fristwahrung per Telefax

Mit der Ausgangskontrolle bei der Telefaxversendung fristgebundener Schriftsätze hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen.

Anlass hierfür bot ein Verfahren, bei dem die Beschwerdebegründung nicht an das Beschwerdegericht (Oberlandesgericht), sondern an das erstinstanzliche Amtsgericht gefaxt worden war. Auf den vom …

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Zuerst der Fristenkalender!

Im Büro des Rechtsanwalts muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die allgemeine Anweisung bestehen, stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender einzutragen, bevor entsprechende Erledigungsvermerke in der Akte eingetragen werden.

Der Rechtsanwalt kann die Berechnung und Notierung …

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