Eine Berufung ist unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde.
In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall legte eine Rechtsanwältin für ihre Mandantin …
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