Das beA des Kollegen

Mit den nach § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO bestehenden Anforderungen an die Übermittlung eines elektronischen Dokuments hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Dem zugrunde lag ein Fall aus Köln: Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz im …

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Die beA-Störung – und ihre Glaubhaftmachung

Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die …

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Berufung per beA – aber ohne Signatur

Eine Berufung ist unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde.

In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall legte eine Rechtsanwältin für ihre Mandantin …

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Die ohne Signatur eingereichte Berufungsschrift

Eine Berufung ist unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde.

In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall legte eine Rechtsanwältin für ihre Mandantin …

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Schreibtisch

"Berufungsschriftsatz.pdf"

Mit den Anforderungen an die Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen . …

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