Mit dem Beginn des Laufs der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen anwaltlicher Falschberatung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen : Ansprüche gegen Rechtsanwälte verjähren seit dem 15.12 2004 nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 194 ff BGB. Danach ist ein Regressanspruch nach drei Jahren (§ 195 BGB) ab dem Schluss des
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