Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam .
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrte der Antragsteller Wiedereinsetzung …
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