Ein Tätigkeitsverbot eines ehemaligen Richters als Rechtsanwalt bei seinem früheren Gericht tätig zu sein, ist rechtmäßig. Maßgeblich ist dabei, wie der frühere Richter als Rechtsanwalt von den Rechtssuchenden aufgrund seiner früheren Funktion wahrgenommen wird. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages eines im
Lesen