Eine Revisionsbegründung ist nicht fristgerecht begründet worden (§§ 344, 345 StPO), wenn sie entgegen § 345 Abs. 2 StPO nicht vom Pflichtverteidiger, sondern von einem in derselben Kanzlei tätigen Rechtsanwalt unterzeichnet wurde.
Auf diesen konnte der Pflichtverteidiger des Angeklagten seine …
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