Die Prüfungsanordnung bei einem Berufsgeheimnisträger

Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass die Anordnung einer Außenprüfung gegenüber einem Berufsgeheimnisträger auch im Hinblick auf einen mit der Prüfung verbundenen möglichen Schwärzungs- und Anonymisierungsaufwand von Belegen per se weder unverhältnismäßig noch willkürlich ist. Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass über die Frage,

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Die mehrstöckige Freiberufler-Personengesellschaft

Eine Unterpersonengesellschaft erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten. Die freiberufliche Tätigkeit einer Unterpersonengesellschaft wird nicht bereits dadurch begründet, dass jeder Obergesellschafter

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Herrenabende zur Mandantenpflege

Aufwendungen für „Herrenabende“ sind gemischt veranlasst. Sie können daher wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden. In dem hier vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Streitfall hatte eine Partnerschaft von Rechtsanwälten geklagt. Sie machte Aufwendungen für sog. Herrenabende als Betriebsausgaben geltend. Zu diesen Veranstaltungen, die im Garten eines der

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Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis

Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis (§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 EStG) setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellen . Die

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Die Kanzlei als Betriebsstätte des freien Mitarbeiters

Betriebsstätte des freien Mitarbeiters ist der Kanzleisitz des Auftraggebers. Vor den Änderungen durch die Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts ab dem Veranlagungszeitraum 2014 durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 ist der Begriff der Betriebsstätte schon wegen der Verweisung in § 4 Abs.

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Darlehnsverluste eines Freiberuflers

Darlehensverluste eines Freiberuflers führen dann nicht zu (Sonder)Betriebsausgaben, wenn das Geldgeschäft ein eigenes wirtschaftliches Gewicht hat. Dies kann der Fall sein, wenn mit der Darlehenshingabe ein Geschäft finanziert wird, bei dem die Erzielung eines Spekulationsgewinns nicht ausgeschlossen ist. Eine damit ggf. verbundene Förderung einer Mandatsbeziehung berührt als lediglich erwünschter Nebeneffekt

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Kostenerstattung – und die Umsatzsteuer

Für die begehrte volle Erstattung der Umsatzsteuer auf das Honorar genügt nicht die Erklärung, dass die Kostengläubiger nur zu einem geringen Teil vorsteuerabzugsberechtigt sind. Hinsichtlich der nach §§ 3, 45 StBVV i. V. m. Nr. 7008 RVG-VV, § 139 FGO begehrten Umsatzsteuer auf die festgesetzten Gebühren fehlte es in dem

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Betriebsprüfung bei einem Freiberufler

Gemäß § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung u.a. bei Steuerpflichtigen zulässig, die freiberuflich tätig sind. Zudem folgt aus dem Zweck der Vorschrift, welche die steuerlichen Verhältnisse von Unternehmern für besonders prüfungsbedürftig hält, dass die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann nach § 193 Abs. 1 AO geprüft werden,

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Die Fehlüberweisung auf ein Rechtsanwaltsanderkonto

Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Zahlungen, die auf ein von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter eingerichtetes Anderkonto eingehen, weder in das Schuldnervermögen noch in die Masse fallen, sondern ausschließlich dem Anwalt zustehen und von diesem nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zurückgefordert werden können . Es ist nicht ersichtlich, weshalb diese Rechtsprechung

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Gewinnermittlung bei Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft

Im Falle der Realteilung einer –ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelnden– (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiterbetreiben. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall

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Teilhaberversicherung – Gegenseitige Risikolebensversicherungen in der Rechtsanwaltssozietät

Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind nicht betrieblich veranlasst, wenn sich die Gesellschafter einer Rechtsanwaltssozietät im Gesellschaftsvertrag gegenseitig zum Abschluss einer Versicherung auf den Todesfall verpflichten, um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls eines Gesellschafters abzusichern. Aufwendungen sind als Sonderbetriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn sie gemäß § 4 Abs. 4 EStG

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Der Rechtsanwalt als gewerblich tätiger Berufsbetreuer

Ein Be­rufs­be­treu­er übt kei­nen Frei­en Beruf, son­dern ein Ge­wer­be aus. Das gilt auch für einen Rechts­an­walt, so­weit er zu­gleich als Be­rufs­be­treu­er tätig ist. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO die Aufnahme eines stehenden Gewerbes bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Entsprechend ihrem Sinn, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, ermächtigt

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Steuerliche Pflichten des Kanzleiabwicklers

Der Abwickler einer Rechtsanwaltskanzlei ist als Vermögensverwalter in Bezug auf das Kanzleivermögen verpflichtet, die steuerlichen Pflichten des Inhabers der abzuwickelnden Rechtsanwaltskanzlei zu erfüllen, soweit die Verwaltung reicht. Die steuerlichen Pflichten des Abwicklers zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen beschränken sich auf die Voranmeldungen und Erklärungen, die innerhalb der Zeit der

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