Die Kammerversammlung der Rechsanwaltskammer ist zur Beschlussfassung über eine Umlage zur Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) befugt.
Die Kammerversammlung hat gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1 BRAO die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Nach § 89 …
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