Ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt kann bei bestehendem Vertretungszwang nur dann wirksam Prozesshandlungen vornehmen, wenn er im Einvernehmen mit einem Rechtsanwalt handelt und das Einvernehmen bei der ersten Prozesshandlung schriftlich nachgewiesen wird.
Vor dem Bundesfinanzhof muss sich nach § 62 Abs. …
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